Hier stellen wir unsere Pachtgewässer vor
Neben kleinen und großen Stillgewässern können wir auch Fliesgewässerstrecken bieten
So müsste für jeden Angler das passende Gewässer dabei sein, um seinem Hobby nachgehen zu können
Wichtig
Der Fischereischein, sowie die Fischereierlaubnis und Gewässerordnung sind bei der Ausübung
der Angelfischerei stets bei sich zu führen
und auf Verlangen den kontrollberechtigten Personen zur Überprüfung vorzulegen
Hierzu verweisen wir auf den § 242, 246, 303 und 293 StGB sowie § 823 BGB
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße
zusätzliche Schonzeiten :
Hecht 15.02. - 31.05.
Zander, Barsch, Rapfen und Wels 01.04 - 31.05
Verbot für Kunstköder und Köderfisch 01.04 - 31.05
Fangbeschränkung :
An einen tag dürfen entweder 2 Hechte, 2 Zander,
2 Karpfen, 2 Barsche oder 1 und 1 entnommen werden