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Hier stellen wir unsere Pachtgewässer vor

 

Neben kleinen und großen Stillgewässern können wir auch Fliesgewässerstrecken bieten

So müsste für jeden Angler das passende Gewässer dabei sein, um seinem Hobby nachgehen zu können

 

Wichtig

Der Fischereischein, sowie die Fischereierlaubnis und Gewässerordnung sind bei der Ausübung

der Angelfischerei stets bei sich zu führen

und auf Verlangen den kontrollberechtigten Personen zur Überprüfung vorzulegen

Hierzu verweisen wir auf den § 242, 246, 303 und 293 StGB sowie § 823 BGB

Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße

 

zusätzliche Schonzeiten :

 Hecht 15.02. - 31.05.  

Zander, Barsch, Rapfen und Wels  01.04 - 31.05

Verbot für Kunstköder und Köderfisch 01.04 - 31.05

 

Fangbeschränkung :

 

An einen tag dürfen entweder 2 Hechte, 2 Zander, 

2 Karpfen, 2 Barsche oder 1 und 1 entnommen werden

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